Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der JFG Wendelsteiner Fußball e.V.

am Freitag, den 17.04.2026 Beginn: 19.00 Uhr beim FV Wendelstein e.V. 1923, Mozartstraße 72, 90530 Wendelstein 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung

  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

  3. Beschlussfassung über die Änderung von § 1 der Satzung (Stammvereine der JFG) Gegenstand der Satzungsänderung:

  • Streichung des bisherigen Stammvereins FV Wendelstein e.V. 1923 aus § 1
  • Aufnahme des neuen Stammvereins SC Großschwarzenlohe e.V. in § 1
  1. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Ziffer 5 der Satzung (Mitgliedschaft)

    Bisheriger Wortlaut von § 4 Ziffer 5 der Satzung:

  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Mitgliedschaft eines Juniorenspielers endet automatisch mit dem Ende der Spielberechtigung für Juniorenmannschaften. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge besteht bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht.

    Vorgesehener neuer Wortlaut von § 4 Ziffer 5 der Satzung:

  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Mitgliedschaft eines Juniorenspielers endet automatisch mit dem Ende der Spielberechtigung für Juniorenmannschaften oder sobald für ihn kein gültiges Spielrecht mehr für die JFG Wendelsteiner Fußball e.V. besteht. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge besteht bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht.
  1. Anträge – Beitrittsgesuch FV Wendelstein e.V. vom 26.01.2026

  2. Sonstiges

 

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen schriftlich bis zum 10.04.2026 bei der JFG Wendelstein, Vorsitzender Stephan Stolle, Am Schießhaus 1, 90530 Wendelstein, eingegangen sein.

 

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

 

Stephan Stolle

1.Vorsitzender

 

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